Online Vergleichsrechner:
Günstige private Haftpflicht kalkulieren
und vergleichen ganz einfach.
(incl. Haftpflichtversicherung für
Kinder):
Tierhalter Haftpflichtversicherung für
Hunde und Pferde, weil auch der
Vierbeiner einen Schaden verursachen
kann:
Versicherung für Haus und
Grundbesitzer als auch Absicherung
von Gewässerschäden (Öltank), da
auch hier Schäden erfolgen können:
Kfz-Versicherung ist Pflicht,
niemand muss dafür aber zu viel
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Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ist nicht “Pflicht” wie es der Name vermuten lässt, sondern
eine freiwillige Absicherung. Der Name der Haftpflicht (allgemeine Haftpflichtversicherung) leitet
sich aus dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab, in welchem nach deutschem Recht eine
Schadenersatzpflicht in theoretisch unbegrenzter Höhe geregelt ist. Der Verursacher haftet bei
einem Schaden mit seinem gesamten Vermögen auch Haus- und Grundbesitz sogar eine spätere
Erbschaft oder ein Lottogewinn könnten berücksichtigt werden.
Somit ist die allgemeine Haftpflichtversicherung dafür gedacht, die Schäden von Dritten zu
erstatten (keine Eigenschäden). Aus diesem Grund aber auch insbesondere, dass ein Schaden für
den Verursacher existenzbedrohend sein kann, ist eine solche Absicherung sehr wichtig.
Aus der Sicht des Versicherers liegt ein Schadenfall vor, wenn dieser im privaten Bereich fahrlässig
oder sogar grob fahrlässig entstanden ist, durch ein tun oder handeln. Der § 823 BGB sagt: „Wer
vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder
ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.“
Die allgemeine Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz bei Vorsatz, weil dies einer Absicht
gleich zu setzen ist. Da dieser Schutz sehr wichtig ist, wird er im Prinzip für jeden empfohlen. Auch
als Tierhalter (Hund/Pferd) tragen Sie das Risiko, wie auch für ein eigenes Haus oder die Wohnung
(Haftpflichtversicherung für Mieter).
Bei einem Schadenfall ist es auch Aufgabe einer Haftpflichtversicherung unbegründete Ansprüche
Abzuwehren (z.B. Haftung gemäß Gesetz nicht gegeben), hierbei übernimmt der Versicherer bei
einem Gerichtsprozess auch die Kosten (= passiver Rechtsschutz)!
Eine günstige private Haftpflicht als auch andere Haftpflichtbereiche können Sie bei uns einfach
berechnen.
Was ist versichert, was zahlt die Haftpflicht Versicherung?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung prüft,
ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Was zahlt die Haftpflicht:
sie zahlt Schadensersatz, wenn der Anspruch begründet ist. Bei Sachschäden wird nur der
“Zeitwert” erstattet, dies führt beim geschädigten oft zur Irritation, weil u. U. hierfür keine
Neuanschaffung möglich ist (z.B. beschädigter Fernseher, welcher bereits 10 Jahre ist).
Nachfolgend eine beispielhafte Darstellung von Schäden:
• als Fußgänger, Radfahrer (auch Skater)
• Aufsichtspflicht für Kinder unter 7 bzw. 10 Jahren
(Familienhaftpflicht, Haftpflichtversicherung für Kinder)
• beim Sport in der Freizeit
• im Ausland / Urlaub (nicht länger als ein Jahr)
• in einem gemieteten Haus und Wohnung (auch Hotel)
Die Versicherung (Haftpflichtversicherung) wehrt auch unbegründete Schadensersatzansprüche
ab und bietet Ihnen somit auch Rechtssicherheit. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit
demjenigen, der den Anspruch auf Schadensersatz stellt, führt der Versicherer den Prozess und
trägt die Kosten. Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft: „Die
Versicherung will nicht zahlen.“ Richtig ist aber, dass der Verursacher des Schadens nicht zahlen
muss, weil für ihn keine rechtliche Verpflichtung besteht (Schaden wurde nicht schuldhaft
verursacht). Die versicherten Personen müssen zum Vertragsbeginn definiert werden (Single oder
Familiendeckung).
Der Schutz der Police erstreckt sich in aller Regel auch auf Haushalts- und Gartenhilfen oder
Babysitter. Verstirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Schutz für die Angehörigen bis zur
nächsten Prämienfälligkeit weiter und im Anschluss kann die Police auf den Ehepartner umstellt
werden (Vorsorgeversicherung). Kinder sind grundsätzlich über die Familienhaftpflicht
mitversichert, solange sie nicht volljährig sind. Mit der Heirat oder der Berufsaufnahme (nicht bei
Ausbildung/Studium) endet der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht für die Kinder und es
wird ein eigener Vertrag benötigt. Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der
Versicherungsschutz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Gemäß deutscher
Rechtsprechung (BGB § 828) können Kinder unter sieben Jahren für ihr Handeln nicht haftbar
gemacht werden. Im beweglichen Straßenverkehr ist hier das Alter mit zehn Jahren festgehalten.
Da eine Haftungsgrundlage hierfür nicht gegeben ist, zahlt eine private Haftpflichtversicherung in
einem solchen Fall auch nicht die Erstattung des Schadens, es kann aber über einen Zusatz
(Deliktunfähigkeit) in der Police mitversichert werden. Die Frage nach “was zahlt die Haftpflicht”
kann Ihnen im Schadenfall die Versicherung detalliert erläutern.
Was ist NICHT versichert?
Nachfolgend eine beispielhafte Darstellung, was nicht über einen solchen Schutz versichert
ist. Tatsächlich ist dies jedoch vom Tarif abhängig, die folgenden Beispiele beziehen sich daher
auf eine “Standard Absicherung”.
Schäden, die sich versicherte Personen untereinander zugefügt haben, sind nicht versichert (z.B.
Putzfrau, Babysitter oder Geschwister untereinander verursachen einen Schaden im Haushalt der
Familie oder fügt einem Familienmitglied einen Schaden zu - soll ein solcher Fall versichert sein
ist ein eigener Vertrag erforderlich ggf. sogar mit beruflichem Risiko).
Vom Schutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind zudem:
• Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden (Absicht)
• reine Vertragsverpflichtungen wie z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
• Geldstrafen und Bußgelder
• Erfüllungsrechtliche Ansprüche (z.B. Zahlung von Lohn).
• Allmählichkeitsschäden da Ursache schwer nachweisbar ist.
• Schäden an geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten Sachen
• Schäden, die durch den Gebrauch eines KFZ oder eines Luft- oder Wasserfahrzeuges
herbeigeführt wurden
• Schäden die von deliktunfähigen Personen verübt wurden (z. B. Kinder unter 7 Jahren und im
Straßenverkehr bis 10 Jahre, Personen welche geistlich verwirrt sind oder Bewusstlos), wünscht
man hier eine Mitversicherung benötigt man eine Deckungserweiterung (Familienhaftpflicht,
Haftpflichtversicherung für Kinder welche die Aufsichtspflicht für Kinder mit absichert)
• Bei Mietsachschäden sind in aller Regel die Glasschäden und Schäden an Elektroteilen
ausgeschlossen (die Deckungserweiterung Haftpflichtversicherung für Mieter hilft hier nicht)
• Hobbys wie z. B. Jagt, Segeln (Boote) oder auch einen Ballon fliegen, sind nicht mitversichert
(hierfür gibt es eigene Policen)
• Schäden von Eheleuten untereinander werden auch nicht erstattet
• Eigene Hunde sind ausgeschlossen vom Versicherungsschutz (eigener Schutz nötig -
Berechnung hier)
• Eigene Pferde sind ausgeschlossen vom Versicherungsschutz (eigener Schutz nötig -
Berechnung hier)
• Weiterhin ist nicht im jedem Vertrag auch das selbst genutzte Einfamilienhaus mitversichert als
auch ein ggf. vorhandener Öltank auf dem Grundstück (= Gewässerschädenhaftpflicht), weiterhin
auch nicht die Baustelle für, welche man als Bauherr das Risiko trägt (= Bauherrenhaftpflicht).
Einen Teil der o.g. Ausschlüsse lassen sich durch die richtige Tarifwahl mit absichern, machen Sie
bei uns Ihren “günstige private Haftpflicht” Vergleich und bestimmen Sie selbst die gewünschten
Leistungen für Ihren persönlichen Schutz.
Bilder: © und Name des Fotografen als ggf. den Name der Agentur, finden Sie hier
Tipps
Möglichst eine hohe Versicherungssumme
wählen, da unbegrenzte Haftung gemäß
Gesetz (BGB § 823)
Für berufliche Bereiche (z.B. Ärzte oder
Rechtsanwälte) sind separate Deckungen
erforderlich (Thema Vermögensschäden).
Berufe wie z.B. Lehrer(in), benötigen eine
Erweiterung in der privaten Haftpflicht. Auch
ehrenamtliche Tätigkeiten sind u. U. nicht in
jedem Vertrag beinhaltet.
Bei einem verschuldeten Schaden,
sollten Sie bei Schilderung an den
Versicherer, die Sache nicht herunterspielen.
Da andernfalls ein “mangelndes Verschulden”
festgestellt werden könnte, mit dem Ergebnis
dass keine Zahlung erfolgt.
Eine Selbstbeteiligung kann die Prämie
überschaubar reduzieren und für den
“Gau-Fall” besteht ausreichend Schutz.
Nachfolgende Deckungserweiterungen
sollte ein guter Schutz beinhalten:
- Forderungsausfalldeckung
- Deliktunfähigkeit falls kleine Kinder
( Thema Aufsichtspflicht für Kinder )
- Schlüsselschäden
- Allmählichkeitsschäden
- Mietsachschäden
( Haftpflichtversicherung für Mieter )
Ein Schaden erfolgt plötzlich und unverhofft, eine private
Haftpflichtversicherung kommt einem dann wie ein
Lottogewinn vor ...
Erfahren Sie bei uns, warum eine allgemeine
Haftpflichtversicherung so wichtig ist und was bei der Auswahl
beachtet werden sollte.
Durch die Auswahl eines geeigneten Tarifes reduzieren Sie
Ihr Restrisiko deutlich.
Schwerpunkt dieser Seite ist insbesondere die Klärung der
folgenden Fragen bzw. Sachverhalte:
Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Was ist VERSICHERT über eine Haftpflichtversicherung (was wird gezahlt und was nicht)?
Was ist NICHT VERSICHERT, welche Ausschlüsse gibt es und kann man diese ggf. zusätzlich absichern?
Wird auch bei SCHÄDEN durch Kinder von der Versicherung geleistet ?
Warum braucht man eine Haftpflichtversicherung FÜR TIERE ?
Benötige ich als HAUSEIGENTÜMER auch eine Haftpflichtversicherung ?
Benötige ich als MIETER einen Haftpflichtschutz ?
Wie bekomme ich einen günstigen und guten Haftpflichtvertrag (was kostet eine Haftpflichtversicherung) ?
Texte aus dem Gesetz
zum Thema Haftpflicht:
Aktenzeichen 5 U 33/11
Oberldg. Koblenz:
Kommt es zwischen
einem auf einem Bürger-
steig radelnden fünf-
jährigen Kind und einem
Fußgänger an einer
unübersichtlichen Stelle
zu einem Unfall, so sind
die Eltern des Kindes in
der Regel nicht zum
Schadenersatz
verpflichtet.
Aktenzeichen 7 S 11/09
Landgericht Tübingen:
Beschädigt ein
ordnungsgemäß
abgestelltes Motorrad
beim umfallen ein
anderes Fahrzeug , so
muss der Halter des
beschädigten Fahrzeugs
seinen Schaden selbst
bezahlen. Eine Haftung
aus der Betriebsgefahr
des Motorrades kommt in
einem solchen Fall nicht
in Betracht.
Aktenzeichen VIZR51/08
Eltern welche Ihr 5
jähriges Kind weniger als
eine 1/2 Std. unbe-
aufsichtigt auf dem Spiel-
platz lassen, können bei
einem Schadenereignis
nicht im Rahmen der
Aufsichtspflicht haftbar
gemacht werden. Bei
einer Zeitspanne von 1
Std. könnte diese aller-
dings anders bewertet
werden vom Gericht!
...